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Brandschutzordnungen (DIN
14096)
Teil A
enthält Verhaltenshinweise für den Brandfall und richtet sich an alle Personen
(Bewohner, Beschäftigte, Besucher), die sich in einer baulichen Anlage aufhalten.
Dieser Teil der Brandschutzordnung ist an entsprechenden Stellen im Gebäude auszuhängen.
Fremdsprachige Übersetzungen dürfen nicht innerhalb des Teils A untergebracht sein.
Teil B
der Brandschutzordnung enthält Hinweise und Maßnahmen zur Verhütung einer Brandentstehung
und Brandausbreitung. Dieser Teil der Brandschutzordnung richtet sich an die Personen, die
sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Der Inhalt muss
in nachstehender Reihenfolge, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, gegliedert werden
(Nicht zutreffende Abschnitte können entfallen).
a) Brandschutzordnung,
b) Brandverhütung,
c) Brand- und Rauchausbreitung,
d) Flucht- und Rettungswege,
e) Melde- und Löscheinrichtungen,
f) Verhalten im Brandfall,
g) Brand melden,
h) Alarmsignale und Anweisungen beachten,
i) in Sicherheit bringen,
j) Löschversuche unternehmen,
k) Besondere Verhaltensregeln
Teil C
der Brandschutzordnung richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen
Pflichten hinaus besondere Aufgaben übertragen sind. Der Inhalt muss in nachstehender
Reihenfolge, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, gegliedert werden (Nicht zutreffende Abschnitte können entfallen).
a) Brandverhütung,
b) Alarmplan,
c) Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte,
d) Löschmaßnahmen,
e) Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr,
f) Nachsorge
nach oben
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E-Mail:
zeichenbuero@utarieck.de
Mitglied im Bundesverband
Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
Dienstleister im Brandschutz
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